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Verschiedene Arten von Gutachten kurz erklärt

Privatgutachten

Ein Privatgutachten wird in der Regel erstellt, wenn es zwischen zwei Parteien Meinungsverschiedenheiten gibt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem Gerichtsprozess ändern. Dieses Gutachten ist als Vorbereitung für einen Zivilprozess meist unabdingbar. Es ist wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Zivilprozeß.

Gerichtsgutachten

Kommt es aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zum Zivilprozess, so wird durch den Richter meist ein externer öffentlich bestellter Sachverständiger mit der Erstellung eines Gerichtsgutachtens beauftragt. Der Richter holt sich durch diesen Gutachter quasi Fachwissen in den Gerichtssaal, um das Fachliche beurteilen zu können. Des ist notwendig, damit er die Problematik anschließend auch rechtlich beurteilen kann.

Beweisbeschluss:

Der Richter definiert genau, wozu sich ein Gerichtsgutachter in seinem Gutachten äußern soll. In diesem Gutachten dürfen nur objektiv vorhandene Tatsachen dargestellt und neutral bewertet werden.Dabei muss der Gutachter sich streng an die Vorgaben und Fragen des Richter halten. Tut er dies nicht, kann das Gutachten von den Parteien abgelehnt werden.
Dies ist auch der Grund, warum es immer ratsam ist, vor Einreichung einer Klage ein Privatgutachten in Auftrag zu geben, um sich einen Überblick zu verschaffen, wie die Klage formuliert werden sollte, um Aussicht auf Erfolg zu haben.

Parteigutachten:

Hier beauftragt eine Streitpartei einen Gutachter mit der Erstellung eines Parteigutachtens. Dieser Gutachter kann öffentlich bestellt sein oder nicht. Ist er öffentlich bestellt, kann dieser Gutachter nicht mehr als Gerichtsgutachter in diesem Prozess tätig werden.
Dieses Parteigutachten wird in die Gerichtsakte aufgenommen, wenn es mit den anwaltlichen Schriftsätzen bei Gericht eingereicht wird.
Diese Tatsache ist immens wichtig, denn in den Beweisbeschluss des Gerichts können nur Sachverhalte einfließen, die in der Gerichtsakte kundig sind. Sollte zum Beispiel der Kläger darauf verzichten, einen Sachverständigen hinzu zu ziehen und aufgrund fehlender Sachkenntnis einen Mangel falsch beschreiben, übersehen oder vergessen in der Klageschrift aufzunehmen, ist es ausgeschlossen, dass der Gerichtsgutachter hierzu Stellung nimmt.

Somit nimmt das Privatgutachten eine herausragende Funktion in einem Zivilprozess ein.
Es schafft die Grundlage für das Gericht bzw. den Gerichtsgutachter, die Sachlage umfassend und unter allen gegebenen Aspekten beurteilen zu können.


Beweissicherung

Ist noch keine Rechtsstreit anhängig, kann bei Gericht die schriftliche Begutachtung des Zustandes einer Sache, der Ursache für einen Schaden oder Mangel oder der Aufwand für die Beseitigung eines Sachschadens oder Sachmangels beantragt werden.
Das Gericht beauftragt daraufhin einen Sachverständigen mit der Begutachtung.

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