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Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Daher treten im Januar 2020 zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren in Kraft.


Ab dem 24.01.2020 profitiert man in vielen Produkten von höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen sowie Kreditbeträgen. Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro, die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro.

Kreditvariante:

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %, bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %.

Zuschussvariante:

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich der Investitionszuschuss um 10 %.

Eine genaue Auflistung finden Sie bei der KfW.

Ab dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaß­nahmen nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle) übernommen. Nah- und Fern­wärme sowie die Optimierung der Heizungs­anlage werden weiterhin von der KfW gefördert.

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Ingenieurbüro Honold in Puchheim bei München.

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Sanierung und Neubau von Gebäuden, Energiesparen, Heizen und Lüften,KfW-Förderung, Gutachten in den Bereichen Photovoltaik und Bauwesen, Beratung Baubegleitung, Energieausweise.

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