Der Einbau einer Heizungsanlage auf Basis von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien bei irreparablen Defekt der alten Heizung ist in aller Munde. Viele Bürger wollen jetzt noch schnell eine neue Gas- oder Öl-Heizung einbauen, damit für Jahre die Wärmeversorgung sichergestellt ist.

Grundlage ist der im April vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf, der sich aber im kommenden parlamentarischen Prozess noch ändern kann.
Generell soll die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen ab 2024 nur für den Einbau neuer Heizungen gelten. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden, Reparaturen sind ebenfalls möglich. Im Havariefall und für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es mehrjährige Fristen zum Einbau einer Heizung mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden. Der Austausch soll durch ein neues Förderkonzept (neben der bestehenden Bundesförderung effiziente Gebäude)
flankiert werden. Es gibt mehrere Möglichkeiten mit die Vorgabe zu erfüllen (technologieoffen). Im Bestand kann zum Beispiel eine Wärmepumpe mit einer Gasheizung kombiniert werden.


Das BMWK hat eine
FAQ-Seite zur geplanten Neuerung erstellt.


Außerdem gilt: Heizkessel dürfen nur bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Gaskessel sind damit ab 2045 nur noch dann möglich, wenn sie zu 100 Prozent mit grünen Gasen betrieben werden.

Nachfolgend eine Liste mit Vor- und Nachteilen vom Bundesverband der Energieberater:

Vorteile

Nachteile