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Der Einbau einer Heizungsanlage auf Basis von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien bei irreparablen Defekt der alten Heizung ist in aller Munde. Viele Bürger wollen jetzt noch schnell eine neue Gas- oder Öl-Heizung einbauen, damit für Jahre die Wärmeversorgung sichergestellt ist.

Grundlage ist der im April vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf, der sich aber im kommenden parlamentarischen Prozess noch ändern kann.
Generell soll die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen ab 2024 nur für den Einbau neuer Heizungen gelten. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden, Reparaturen sind ebenfalls möglich. Im Havariefall und für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es mehrjährige Fristen zum Einbau einer Heizung mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden. Der Austausch soll durch ein neues Förderkonzept (neben der bestehenden Bundesförderung effiziente Gebäude)
flankiert werden. Es gibt mehrere Möglichkeiten mit die Vorgabe zu erfüllen (technologieoffen). Im Bestand kann zum Beispiel eine Wärmepumpe mit einer Gasheizung kombiniert werden.


Das BMWK hat eine
FAQ-Seite zur geplanten Neuerung erstellt.


Außerdem gilt: Heizkessel dürfen nur bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Gaskessel sind damit ab 2045 nur noch dann möglich, wenn sie zu 100 Prozent mit grünen Gasen betrieben werden.

Nachfolgend eine Liste mit Vor- und Nachteilen vom Bundesverband der Energieberater:

Vorteile

  • Kostengünstig: Die alte defekte Gasheizung durch eine neue zu ersetzen ist günstiger, als ein neues Heizsystem aufzubauen
  • Keine Änderungen an Peripherie durch einen Eins zu Eins Austausch nötig
  • SHK-Betriebe verfügen über viel Fachwissen und Erfahrung bei Gasheizungen
  • Gas ist für die nächsten Jahre verfügbar. Ein Umstellen auf biogenes Flüssiggas ist vergleichsweise einfach möglich

Nachteile

  • Bei Einbau nach dem 1. Januar 2024 müssen Gasheizungen H2-Ready sein und spätestens 2030 auf 50 % Wasserstoff umgerüstet sein. Eine Umrüstung von Gas auf Wasserstoff ist in der Regel mit einem großen (auch kostspieligen) Aufwand verbunden. Geräte müssen neugekauft werden, wenn auf H2-Ready umgestellt wird
  • H2-Ready-Heizungen wird voraussichtlich wegen des Zertifizierungsprozesses frühestens 2025 eingebaut werden können
  • Bestehende Gasnetze und momentan verfügbare Gaskessel lassen technisch nur eine Beimischung von 20 Volumenprozent Wasserstoff zu. Wasserstoff hat einen geringeren Heizwert, so dass sich durch seine Beimischung zum Erdgas nur 7 Prozent der Energie und der CO2-Emissionen einsparen lassen. Der Rückgang im Heizwert erfordert einen erhöhten Gasverbrauch
  • Steigender Gaspreis: Experten gehen davon aus, dass der Gaspreis kontinuierlich steigt, während z.B. der Strompreis auf Dauer sinken wird; evtl. gibt es eine Querfinanzierung für Strom
  • Steigender CO2-Preis: Der CO2-Preis wird kontinuierlich steigen. Ein zukünftiger Anstieg des CO2-Preises im dreistelligen Bereich ist wahrscheinlich (siehe Schweiz, Schweden)
  • Ab 2035 gibt es eventuell keine Gasnetze mehr, da durch die Netze nicht gleichzeitig Wasserstoff und Gas fließen kann. Es kommt zum Rückbau/Umbau der bisherigen Netze
  • Wasserstoff ist derzeit teuer und nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Ob der Preis sinken wird und eine ausreichende
    Verfügbarkeit für den (nicht industriellen) Endnutzer zur Verfügung steht, ist unklar. Die Gasnetzbetreiber garantieren nur, dass die Infrastruktur vorhanden ist; sie garantieren nicht den möglichen dauerhaften Bezug
  • Unrentabilität von Gasnetzen und dadurch steigende Netzentgelte: Je mehr Wärmepumpen eingebaut werden, desto unrentabler wird der Betrieb eines Gasnetzes, v.a. im ländlichen Randbereich mit vielen Verzweigungen des Gasnetzes
  • Im städtischen Raum werden Wärmenetze zukünftiger attraktiver werden. Es besteht die Möglichkeit eines Austauschzwangs
  • Da in Zukunft die Zahl der Gasheizungen abnehmen wird, kann auch die Verfügbarkeit von Ersatzteilen sinken; Fachbetriebe werden Schulungen beim Einbau von Wärmepumpen priorisieren
  • Aus Klimaschutzgründen ist fossiles Gas nicht zukunftsgewandt
  • Betriebsverbot: Ab 2045 darf kein fossiles Gas mehr zum Heizen genutzt werden. Die heutige Gasheizung ist ein Auslaufmodell. Der dazugehörige Rückbau fängt betriebswirtschaftlich früher an

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