Der Bedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis ermittelt den jährlichen Energiebedarf eines Gebäudes für Beheizung und Warmwasserbereitung. Dafür werden die relevanten physikalischen Eigenschaften des Hauses, wie die Abmessungen und der Wärmedurchlasswiderstand der Gebäudehülle, berücksichtigt. Auch die Anlagentechnik (Heiz- und Lüftungsanlage bzw. die Verwendung erneuerbarer Energien) fließt in die Berechnungen ein. Messungen vor Ort sind nicht erforderlich. Unter der Annahme standardisierter Rahmenbedingungen für Witterung und Nutzerverhalten werden die Energiebedarfskennwerte des Gebäudes berechnet. Benötigt werden:

  • Hier finden Sie grundlegende Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes: Wann wurde es gebaut? Welche Heiztechnik wird genutzt? Ist das Gebäude gedämmt?

Achtung: Auftraggeber:innen sind für die Richtigkeit der von ihnen gemachten Angaben verantwortlich. Bei Falschangaben droht ein Bußgeld.

Zusätzlich zum Endenergieverbrauch wird auch der Primärenergieverbrauch bewertet. Kurz zur Erläuterung: Als Primärenergie wird die Energie bezeichnet, die ursprünglich in Form eines Brennstoffs, wie beispielsweise Erdgas, zur Verfügung steht. Die Endenergie ist der Teil der Primärenergie, der nach Energiewandlungs- und Übertragungsverlusten übrig bleibt. Beim Bedarfsausweis fließt also die gesamte Kette der Energiebereitstellung mit ein. Aufgrund der verschiedenen Primärenergiefaktoren der Energieträger (Öl, Gas, Pellets usw.) kann sich der Primärenergieverbrauch von Gebäuden mit ähnlichem Endenergieverbrauch deutlich unterscheiden.

Jürgen Honold